Grand Chalet
Reservieren

Liebe Gäste,

mit jeder Reservierung kommt auch ein Vertrag zustande. Dieser Beherbergungsvertrag ist für beide Seiten bindend und folgende Bedingungen gelten bei Vertagsabschuss automatisch als akzeptiert:

1. Verspätete Anreise, Absage oder verfrühte Abreise:

Es kann immer Gründe geben, weswegen SIe ihren Aufenthalt im Le Grand Chalet ändern oder gar absagen müssen. Egal, ob es sich um persönliche Gründe, Wetter, Terminverschiebungen, Krankheit oder Anderes handelt, gelten folgende Bedingungen:

  • bis zu 15 Tagen bevor geplanter Anreise entstehen keine Kosten
  • 14 – 8 Tage vor geplanter Anreise berechnen wir 50% des gebuchten Arrangementpreises
  • 7 – 0 Tage vor Anreise berechnen wir 100% des gebuchten Arrangementpreises

Es entstehen keine Kosten für die Nächte, an denen das Zimmer weitervermietet werden kann.

Auf Anfrage senden wir ihnen gerne Unterlagen zu einer Annullationskostenversicherung zu.

2. Allgemeine Sorgfaltspflicht:

Sie verpflichten sich als Gast, sorgsam mit dem zur Verfügung gestellten Zimmer und allen Einrichtungen des Hotels umzugehen. Sollte dennoch ein „Unfall“ passieren, also ein Schaden entstehen, welcher den Zustand, Weitervermietbarkeit oder Optik nachhaltig beeinträchtigt behält sich das Hotel vor, Sie, beziehungsweise ihre Versicherung in die Pflicht zu nehmen. Dasselbe gilt ebenso für Schäden, welche von Haustieren verursacht werden.

3. Rauchverbot:

Das Rauchen ist in allen Zimmern sowie im Restaurant aus gesetzlichen wie brandschutztechnischen Gründen verboten. Bei Zuwiderhandlingen behält sich das Hotel vor, eine Grundreinigung nach Aufwand zu berechnen. Alle Zimmer sind mit Rauchmeldern versehen, welche zentral mit der Feuerwehr verbunden sind. Ein möglicherweise durch Rauchen ausgelöster Fehlalarm wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.

4. Restaurantreservierungen

Wir danken ihnen, dass Sie ihren Tisch im Restaurant La Bagatelle frühzeitig reservieren und uns im Falle einer Absage, grösseren Verspätungen oder Änderung der Personenzahl möglichst frühzeitig Bescheid geben.

Bei kurzfristiger Absage (unter 2 Stunden vor Servicebeginn), Nichterscheinen oder Verringerung der Personenzahl von Individualreservierungen behält sich das Restaurant vor, einen NoShow-Gebühr in Höhe von bis zu Sfr. 100.– pro Person in Rechnung zu stellen.

5. Absage von Banketten

Im Falle einer kurzfristigen Absage eines Bankettes von mehr als 10 Personen mit vorbestelltem Menü (weniger als 4 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum) behält sich das Restaurant vor, einen NoShow-Gebühr in Höhe von Sfr. 100.– pro Person in Rechnung zu stellen.

 

Für alle nicht ausdrücklich festgelegten Fälle bezieht sich das Hotel Le Grand Chalet auf die allgemein üblichen Geschäftsbedingungen des Schweizer Hotelliervereins. Gerichtsstand ist Saanen.